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Ausbildung, Einsatz, Wasser-Rettungsdienst, Information

Sechs neue Bootsführer für den Bezirk Freudenstadt

Veröffentlicht: 15.03.2019
Autor: Peter Straub

Der DLRG - Bezirk Freudenstadt hat sechs neue Bootsführer, die die schwere Prüfung bestanden haben. Glücklich und zufrieden nahmen sie die DLRG-Bootsführerscheine (A bzw. B) und gleichzeitig die Sportbootführerscheine des Deutschen Motoryachtverband entgegen.

Die Erzgrube als drittgrößter Binnensee in Baden-Württemberg mit tausenden von Besuchern im Laufe des Jahres erfordere eine ausreichende Anzahl von Bootsführern. Qualifiziertes Personal im Wasserrettungsdienst sei Grundvoraussetzung für den sach- und fachgerechten Einsatz mit modernen Rettungsmitteln z.B. Rettungsbooten in ausreichender Anzahl, resümierte Stefan Kalmbach, Bezirksvorsitzender bei der Übergabe der Führerscheine.

Im Laufe der letzten beiden Jahre wurden die Teilnehmer intensiv in Theorie und Fahrpraxis auf den DLRG-Bootsführerschein sowie dem amtlichen Motorbootführerschein Binnen vorbereitet. 50 Unterrichtseinheiten sind für den umfangreichen Stoff erforderlich. Die Anforderungen im Rettungsdienst sind mit zusätzlichen 200 Prüfungsfragen sowie spezifischen Aufgaben von DLRG-Booten im Einsatz mit Segelbootsbergung, Schleppen längsseits und in Kiellinie besonders anspruchsvoll.

Die Fahrpraxis wurde am Nagoldtalstausee in Erzgrube, am Rhein und im Prüfungsgewässer Neckar in Lauffen von den Ausbildern Peter Straub, Thorsten Zeller und Bernhard Traub durchgeführt. Wichtig ist uns die Praxis sowohl in stehenden als auch in Fließgewässern, weil die Boote grundsätzlich anders gesteuert werden müssen. Verschiedene sehr unterschiedliche Boote des Bezirks, die „Rauscher“ mit Alukatamaranrumpf und Steuerbord-Lenkstand, „Nivea 67“ mit GFK-Gleiterrumpf und Mittigsteuerstand sowie „Eisvogel“ als Schlauchboot mit Pinnenlenkung kamen zum Übungseinsatz. Es sei ein großer Zeitaufwand gewesen, der ehrenamtlich erfolgt, erläutert Peter Straub, Referatsleiter Bootswesen im Bezirk, der die Ausbildung leitet. Schließlich muss jeder Teilnehmer mindestens 15 Fahrstunden absolvieren und mehr, wenn die einzelnen Manöver noch nachgeschult werden müssen. So kommen locker noch weitere 5 bis 7 Fahrstunden obendrauf.

Die Bootsführer haben eine ganz besondere Verantwortung durch Ihre Garantenstellung. Sie werden als „Freizeitkapitäne“ auf Binnengewässern für „freie Zeit in Sicherheit“ sorgen. Der DLRG-Bootsführerschein der Kategorie „A“ berechtigt zum Befahren aller Binnengewässer, die Kategorie „B“ zusätzlich für die Seeschifffart. Für 2019 und 2020 ist ein weiterer Lehrgang angemeldet.

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